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Freiwillige Qualitätssicherung

Seit Sommer 2011 gibt es die freiwillige Qualitätssicherung für handgefertigte Gebrauchsfilze. Ziel ist es die Öffentlichkeit zu sensibilisieren worauf bei diesen Filzen zu achten ist.

Freiwillige Qualitätssicherung durch

das FILZ-NETZWERK e.V.

Qualitätskriterien für Handfilze

- Nassfilzen aus unversponnener Wolle und handgenadelte Filze -

01) Der Verarbeitungsgrad des endgültigen Filzes muss dem jeweiligen verwendeten

Material und der Gebrauchsabsicht entsprechen.

02) Dem Käufer soll bekannt sein, wer den Filz hergestellt hat (Verantwortung der Filzkünstler auch für Arbeiten ihrer Praktikanten und Mitarbeiter, wenn deren Arbeiten unter dem Werkstatt-Label verkauft werden).

03) Filzkünstler sind zur Kennzeichnungspflicht zu Materialen und Verarbeitung verpflichtet.

04) Filz sollte handwaschbar sein, ohne einzulaufen.

05) Bei Nunofilzen ist auf eine stabile und gebrauchsgerechte Verbindung zwischen Trägermaterial und Wolle zu achten.

06) Die Abschlüsse eines Filzes müssen auch an den Kanten gut ausgefilzt sein

07) Ab einer Dicke von ca. 3 mm aufwärts darf der Filz nicht mehr dehnbar sein.

08) Bei geschnittenen Kanten muß der Filz so fest gearbeitet sein, daß sich an der Schnittkante keine Fasern lösen.

09) Beim Hohlkörperfilzen, d.h. mit Schablone, dürfen an den Übergängen keine Wülste und Falten, die den Gebrauchswert beeinträchtigen, entstehen.

10) Aufgenadelte Applikation dürfen sich nicht abziehen lassen.

11) Wenn der Filz genäht wird, müssen die Nähte einer Ziehbeanspruchung standhalten.

KandidatInnen

Bewerben können sich Mitglieder des Vereins gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 als auch Nichtmitglieder. Für letztere beträgt die Bearbeitungsgebühr € 80,00. Darin ist keine Umsatzsteuer enthalten.

Bedingungen

a) Die Juroren setzen sich nur aus Filzern zusammen und werden vom Vorstand berufen.

b) Die Juroren bleiben anonym

c) Die Juroren treffen sich einmal im Jahr; es wird nur einmal pro Jahr juriert. Termin und Deadline für die Einsendungen werden in der FUN, auf der Website und via Mitteilung durch den Vorstand bekannt gegeben.

d) Um das Label zu erhalten, müssen alle drei Gebrauchsfilze vor der Jury bestehen.

e) Die Bewertung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

f) Einspruch gegen den Bescheid ist nicht gestattet.

g) Eine Wiederbewerbung im Folgejahr ist möglich - bis zu 3-mal in Folge; dann erfolgt eine Bewerbungspause von 3 Jahren.

h) Erfolgreiche BewerberInnen werden in der FUN und auf der Website veröffentlicht sowie in der Jahreshauptversammlung namentlich erwähnt.

i) Erfolgreiche BewerberInnen erhalten eine Bestätigung durch den Verein.

j) Sie können ebenfalls das Label in verschiedenen Formen(als pdf-, jpg, -tif-Datei) erhalten und damit auf ihren eigenen Printmedien und in ihrem Internetauftritt damit werben. Für die Abmessungen der Reproduktion gilt - wie für das Logo auch - eine max. Größe von 2 x 2 cm.

k) Die Aberkennung des Label ist bei grobem Verstoß gegen de o.g. Qualitätskriterien möglich.

l) Das Qualitätslabel darf nur von der jurierten Person verwendet werden.

Bewerbungsunterlagen

Bei der Bewerbung eingereicht werden müssen:

obligatorisch

- ein formloses Bewerbungsschreiben - maschinegeschrieben

- 3 gefilzte Gebrauchsfilze (1 Monofilz, 1 Nunofilz und 1 Hohlfilz),

davon muss jedem Filz beiliegen

- eine Materialbeschreibung

- eine Fertigungsbeschreibung

- je ein Probestück der eingefilzten Materialien

fakultativ

- die künstlerische Vita

- PDF-Dokument zum Download

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